Sämtliche Werte sind brutto und in Euro anzugeben. Unverbindliches Kalkulationsbeispiel. Für eine Überprüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Bei der Verwendung des Vorteilsrechners der REGONOVA GmbH werden keinerlei Nutzerdaten gespeichert oder ausgewertet. Dieser Rechner dient lediglich zur Berechnung des individuellen Vorteils.
GEHALTSUMWANDLUNG IST GÜNSTIGER ALS BARKAUF
Steuervorteil
Private Nutzung
Freie Markenwahl
Gehalts- Umwandlung
Vollkaskoversicherung
Liebe Fahrradfreunde,
mit BUSINESSBIKE leasing ist es Ihnen nun möglich, Ihr neues Fahrrad, Pedelec oder S-Pedelec über eine monatliche Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt zu bezahlen. Das verhilft Ihnen als Arbeitnehmer einen Teil Ihrer Steuer- und Sozialversicherungsabgaben einzusparen und der Mehrwertsteuer zu entgehen. Durch die Gehaltsumwandlung können Sie sich deutlich günstiger ein neues Rad anschaffen und erhalten ohne Kapitaleinsatz ein hochwertiges Fahrrad, Pedelec oder S-Pedelec mit der modernsten Technik.
Wir und das Team von BUSINESSBIKE leasing wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt.
IN WENIGEN SCHRITTEN ERKLÄRT
Bike auswählen
Arbeitgeber informieren
Bike abholen
Bike auswählen
Als Arbeitnehmer/in suchen Sie sich Ihr persönliches Wunschbike mit Zubehör bei uns aus. Stellen Sie anschließend die Anfrage über uns.
Arbeitgeber informieren
Innerhalb von 24 Stunden werden Ihnen die unterschriftsreifen Unterlagen zur Vorlage beim Arbeitgeber per E-Mail zugesandt.
Bike abholen
Vereinbaren Sie mit uns einen Abholtermin und genießen Sie die neue Perspektive auf Ihrem neuen Wunschbike.
DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN
WIE HOCH IST DIE MONATLICHE GEHALTSUMWANDLUNG UND WARUM IST DIES GÜNSTIGER?
Die Höhe der monatlichen Gehaltsumwandlung richtet sich nach dem Verkaufspreis und der daraus resultierenden Leasingrate inklusive Vollkaskoversicherung. Für die Dauer von 36 Monaten wird Ihr Arbeitgeber Leasingnehmer. Die Unterhaltskosten, die dem Arbeitgeber für Ihr neues Wunschbike entstehen, werden von Ihnen durch die monatliche Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt an Ihren Arbeitgeber bezahlt. Dadurch sparen Sie sich Steuer- und Sozialversicherungsabgaben ein.
MIT WELCHEM ZUBEHÖR DARF ICH MEIN WUNSCHBIKE AUSSTATTEN?
Das Wunschbike darf mit allen Zubehörteilen ausgestattet werden, die fest mit dem Fahrrad oder E-Bike verbaut werden. Nicht zulässig sind z. B. Bekleidung oder Helme.
WAS MUSS ICH UNBEDINGT BEACHTEN?
Zum Schutz gegen Diebstahl ist das Fahrrad mit einem Sicherheitsschloss an einen festen Gegenstand anzuschließen. Zur Sicherung des Bikes sind Schlösser der Marken ABUS, AXA, TRELOCK oder KRYPTONITE mit einem Mindestkaufpreis von 50 € zu verwenden. Diese können ins Leasing eingerechnet werden.
WAS TUN IM SCHADENSFALL?
BEI (TEILE-)DIEBSTAHL, RAUB ODER VANDALISMUS
Der Schaden muss innerhalb von 5 Werktagen bei der zuständigen Polizeidienststelle durch Sie (Arbeitnehmer/in) zur Anzeige gebracht werden.
Mit dem Aktenzeichen der Anzeige und der BUSINESSBIKE card kommen Sie (Arbeitnehmer/in) zu uns.
Wir melden den Schaden über unser B2B-Portal für Fachhändler und erhalten die Freigabe zur Reparatur oder zur Übergabe des neuen Fahrrads oder E-Bikes.
ENRA wickelt den Schaden direkt mit uns ab.
BEI ALLGEMEINEN REPARATUREN
Mit der BUSINESSBIKE card kommen Sie (Arbeitnehmer/in) zu uns.
Wir melden den Schaden über unser B2B-Portal für Fachhändler und erhalten die Freigabe zur Reparatur des Fahrrads oder E-Bikes.
ENRA wickelt den Schaden direkt mit uns ab.
BEI DIEBSTAHL, UNFALL ODER DEFEKT UNTERWEGS IN DEUTSCHLAND
Sie (Arbeitnehmer/in) wählen die Pannen-Hotline auf der BUSINESSBIKE card.
Der Pick-Up-Service bringt Sie (Arbeitnehmer/in) und eine Begleitperson zum Ausgangspunkt zurück.
ENRA übernimmt die kompletten Kosten für den Rücktransport.