Liebe Arbeitgeber,
das BUSINESSBIKE leasing ist ein Gehaltsumwandlungsmodell für die betriebliche und private Mobilität, denn die Finanzminister der Länder haben im November 2012 geregelt, dass Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern ein Dienstrad zu gleichen Bedingungen wie einen Dienstwagen zur Verfügung stellen dürfen. Den "geldwerten Vorteil", der mit dem privaten Nutzen eines "Dienstrads" verbunden ist, versteuern die Mitarbeiter analog zum Dienstwagen pauschal mit monatlich 1% des halben Listenpreises. Im Gegensatz zu der Regelung beim Dienstwagen muss der Arbeitsweg der Mitarbeiter nicht versteuert werden, wenn der Motor des Fahrrads den Fahrer nur bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Für schnelle Pedelecs die den Fahrer bis zu 45 km/h unterstützen, müssen die Mitarbeiter zusätzlich 0,03% vom Listenpreis pro Kilometer Arbeitsweg versteuern.
Wir und das Team von BUSINESSBIKE leasing grüßen Sie herzlich.
Starter Kit anfordern
Fordern Sie als Arbeitgeber das kostenlose » Starter Kit an und überzeugen Sie sich von BUSINESSBIKE leasing. Das Starter Kit beantwortet Ihnen alle Fragen zum Fahrrad-Leasing sowie zum Konzept BUSINESSBIKE leasing und beinhaltet alle für Sie notwendigen Detailinformationen inkl. den Vertragsunterlagen.
Unterzeichnen
Als Arbeitgeber unterzeichnen Sie die Rahmenvertragsunterlagen zum BUSINESSBIKE leasing. Dieser regelt die Leasing- & Versicherungsbedingungen, den Bestellablauf , die Lieferung sowie die Dienstradbedingungen für Ihre Arbeitnehmer/innen.
Durchstarten
Starten Sie als fahrradfreundlicher Arbeitgeber durch und informieren Sie jetzt Ihre Arbeitnehmer/innen. BUSINESSBIKE leasing unterstützt Sie gerne mit Werbematerial und einem firmeneigenen Service Center* (Informationsseite) für Ihre Arbeitnehmer/innen inklusive nützlichen Tools wie z. B. einem Vorteilsrechner.* Für Arbeitgeber ab 50 Rädern
WIE HOCH IST DIE MONATLICHE GEHALTSUMWANDLUNG UND WARUM IST DIES GÜNSTIGER?
Die Höhe der monatlichen Gehaltsumwandlung richtet sich nach dem Verkaufspreis und der daraus resultierenden Leasingrate inklusive Vollkaskoversicherung. Für die Dauer von 36 Monaten werden Sie als Arbeitgeber Leasingnehmer. Die Unterhaltskosten, die Ihnen für das neue Wunschbike entstehen, werden von Ihrem/r Arbeitnehmer/in durch die monatliche Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bezahlt. Dadurch sparen Sie sich Sozialversicherungsabgaben ein.
MIT WELCHEM ZUBEHÖR DARF ICH MEIN WUNSCHBIKE AUSSTATTEN?
Das Wunschbike darf mit allen Zubehörteilen ausgestattet werden, die fest mit dem Fahrrad oder E-Bike verbaut werden. Nicht zulässig sind z. B. Bekleidung oder Helme.
WAS MUSS ICH UNBEDINGT BEACHTEN?
Zum Schutz gegen Diebstahl ist das Fahrrad mit einem Sicherheitsschloss an einen festen Gegenstand anzuschließen. Zur Sicherung des Bikes sind Schlösser der Marken ABUS, AXA, TRELOCK oder KRYPTONITE mit einem Mindestkaufpreis von 50 € zu verwenden. Diese können ins Leasing eingerechnet werden.
BEI (TEILE-)DIEBSTAHL, RAUB ODER VANDALISMUS
BEI ALLGEMEINEN REPARATUREN
BEI DIEBSTAHL, UNFALL ODER DEFEKT UNTERWEGS IN DEUTSCHLAND